Wer wenig oder gar kein anderes zu versteuerndes Einkommen hat, sollte einen Blick auf die Anlage KAP in der Steuererklärung werfen – dort verbirgt sich ein Mechanismus, der bares Geld zurückholen kann: die Günstigerprüfung.
Das Grundproblem der Abgeltungsteuer
Wie im Artikel Abgeltungsteuer einfach erklärt beschrieben, zieht die Bank pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ein – unabhängig vom persönlichen Einkommen. Das ist für gut verdienende Anleger meist vorteilhaft, weil ihr persönlicher Steuersatz oft höher liegt. Wer aber insgesamt wenig Einkommen hat, für den kann die pauschale Abgeltungsteuer zu hoch sein.
Wie die Günstigerprüfung funktioniert
Auf Antrag prüft das Finanzamt, ob die Besteuerung der Kapitalerträge mit dem individuellen, persönlichen Steuersatz günstiger ausfällt als die pauschalen 25 Prozent. Ist das der Fall, werden die Kapitalerträge stattdessen zum persönlichen Steuersatz veranlagt, und die Differenz zur bereits einbehaltenen Abgeltungsteuer wird erstattet. Der Antrag erfolgt über die Anlage KAP, dort findet sich ein Feld, in dem man die Günstigerprüfung aktiv ankreuzt – ohne dieses Häkchen prüft das Finanzamt von sich aus nichts.
Für wen sich das besonders lohnt
Besonders relevant ist das für alle, deren Gesamteinkommen aus anderen Quellen gering oder nicht vorhanden ist – etwa weil ausschließlich Kapitalerträge erzielt werden, oder in Lebensphasen mit niedrigem zu versteuerndem Einkommen. Liegt der persönliche Steuersatz nahe null, kann ein erheblicher Teil der einbehaltenen Abgeltungsteuer zurückerstattet werden.
Bei uns als Familie sieht das konkret so aus: Unser Einkommen besteht aktuell ausschließlich aus Kapitalerträgen, ein weiteres zu versteuerndes Einkommen liegt nicht vor. Deshalb setze ich das Häkchen bei der Günstigerprüfung in unserer Steuererklärung jedes Jahr, ohne lange nachzudenken – bei unserem effektiven Steuersatz nahe null lohnt sich das fast immer.
Fazit
Die Günstigerprüfung sollte man in der Steuererklärung jedes Jahr neu aktivieren, in dem die eigene Einkommenssituation das hergibt – das Finanzamt übernimmt die Prüfung nicht automatisch von Jahr zu Jahr. Für mich ist das mittlerweile ein fester Routinepunkt geworden, den ich mir vor jeder Steuererklärung notiere, damit ich ihn nicht vergesse.
Vertiefende Literatur
Steuern machen Spaß: Vor allem die, die du nicht bezahlen musst. – Steuern sparen mit Zacharias Zaster von Johannes Lemminger, https://link.amazon/B0di66xlG
Affiliate-Links: Mit „*“ markierte Links sind Amazon-Partnerlinks. Bei einem Kauf darüber erhalten wir eine Provision, ohne Mehrkosten für Sie. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. finbasis.de/datenschutzerklaerung/
Thomas Roman schreibt auf FinBasis über Besteuerung, Krankenversicherung und Altersvorsorge – verständlich aufbereitet für alle, die ihre Finanzen selbst in die Hand nehmen wollen.

