Verluste an der Börse sind ärgerlich – steuerlich lassen sie sich aber zumindest teilweise gegen Gewinne verrechnen. Wie das genau funktioniert, ist vielen Anlegern nicht ganz klar, weil das System in mehrere getrennte “Töpfe” aufgeteilt ist.
Warum es überhaupt getrennte Töpfe gibt
Jede depotführende Bank verwaltet für ihre Kunden separate Verlustverrechnungstöpfe – im Kern führt sie Buch darüber, welche Verluste im laufenden Jahr angefallen sind, um sie automatisch mit Gewinnen zu verrechnen, bevor Abgeltungsteuer einbehalten wird. Dabei wird grundsätzlich zwischen dem allgemeinen Verlusttopf (für die meisten Wertpapiere wie Aktien, Fonds, ETFs) und einem gesonderten Aktien-Verlusttopf unterschieden, da Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden dürfen, nicht mit anderen Kapitalerträgen.
Was das in der Praxis bedeutet
Verkauft man beispielsweise eine Aktie mit Verlust und im gleichen Jahr eine andere Aktie mit Gewinn, verrechnet die Bank das automatisch, und es fällt nur auf den verbleibenden Gewinn Abgeltungsteuer an. Anders sieht es aus, wenn der Verlust aus einem Aktienverkauf stammt, der Gewinn aber beispielsweise aus einer Anleihe oder einem Fonds – hier greift die Verrechnung innerhalb einer Bank nicht automatisch über die Töpfe hinweg.
Die Sache mit mehreren Banken
Wer Depots bei verschiedenen Instituten führt, hat ein Problem: Die Verlustverrechnungstöpfe der einzelnen Banken “sehen” sich gegenseitig nicht. Ein Verlust bei Bank A wird nicht automatisch mit einem Gewinn bei Bank B verrechnet. Um das zu erreichen, benötigt man eine Verlustbescheinigung von der Bank, bei der der Verlust angefallen ist, und trägt diese dann in der Steuererklärung ein – erst dort führt das Finanzamt die Verrechnung über alle Institute hinweg zusammen.
Genau das betrifft auch mich: Da meine Frau und ich Depots bei zwei verschiedenen Banken führen, prüfe ich zum Jahresende jeweils, ob bei einer Bank Verluste aufgelaufen sind, die bei der anderen nicht automatisch verrechnet würden. In dem Fall fordere ich dort eine Verlustbescheinigung an und trage sie in unserer gemeinsamen Steuererklärung ein.
Fazit
Wer wie ich über mehrere Banken hinweg handelt, sollte am Jahresende prüfen, ob eine Verlustbescheinigung sinnvoll ist, um Verluste nicht ungenutzt verfallen zu lassen. Innerhalb einer einzelnen Bank läuft die Verrechnung dagegen automatisch im Hintergrund, darum kümmere ich mich nicht extra.
Vertiefende Literatur
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Thomas Roman schreibt auf FinBasis über Besteuerung, Krankenversicherung und Altersvorsorge – verständlich aufbereitet für alle, die ihre Finanzen selbst in die Hand nehmen wollen.

