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Betriebsrente (bAV): Einmalzahlung oder Rate — was lohnt sich steuerlich?

Wer eine Betriebsrente (bAV) angespart hat, steht beim Rentenbeginn vor einer wichtigen Entscheidung: das gesamte Kapital auf einmal auszahlen lassen, oder sich für eine Ratenzahlung über mehrere Jahre zu entscheiden. Steuerlich kann das einen erheblichen Unterschied machen.

Betriebsrenten aus neueren Verträgen unterliegen in der Regel der nachgelagerten Besteuerung – das bedeutet, die Auszahlung wird im Jahr des Zuflusses als Einkommen versteuert. Wird das gesamte Kapital auf einen Schlag ausgezahlt, kann das durch die Steuerprogression zu einer deutlich höheren Steuerlast führen, als wenn derselbe Betrag über mehrere Jahre verteilt zufließt.

Das deutsche Einkommensteuersystem ist progressiv aufgebaut: Je höher das Einkommen in einem Jahr, desto höher der Steuersatz auf den zusätzlichen Euro. Eine Einmalauszahlung von einer größeren Summe kann daher in einem einzigen Jahr einen hohen Steuersatz auslösen, während die gleiche Summe, über mehrere Jahre verteilt, in jedem einzelnen Jahr unterhalb höherer Progressionsstufen bleiben kann.

Besonders interessant wird die Ratenzahlung, wenn in den Auszahlungsjahren kein oder nur geringes anderes zu versteuerndes Einkommen vorliegt – dann kann die jährliche Rate innerhalb des Grundfreibetrags bleiben und im Idealfall vollständig steuerfrei zufließen. Das gilt es individuell durchzurechnen, abhängig von der Höhe des bAV-Kapitals, der gewählten Ratenlaufzeit und der sonstigen Einkommenssituation.

Was zusätzlich zu bedenken ist

Neben der Einkommensteuer spielt bei der Entscheidung auch die Krankenversicherung eine Rolle: Je nach Versicherungsstatus (freiwillig versichert, pflichtversichert über ein berufsständisches System, oder in der KVdR) wirkt sich eine bAV-Rate unterschiedlich auf die Beitragspflicht aus – auch hier kann ein gesetzlicher Freibetrag greifen, der die Beitragslast mindert.

Ich stehe selbst vor genau dieser Entscheidung: Ein Teil meiner eigenen Betriebsrente lässt sich als Einmalzahlung, ein anderer nur als Ratenzahlung über mehrere Jahre beziehen. Für mich rechne ich beide Varianten jeweils unter Berücksichtigung unserer sonstigen Einkommenssituation als Ehepaar durch, bevor ich mich endgültig festlege – genau diese Rechnung stelle ich in einem separaten Artikel noch ausführlicher vor.

Vertiefende Literatur

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