Start » Grundfreibetrag und Grundrente: Unterschiede verständlich erklärt

Grundfreibetrag und Grundrente: Unterschiede verständlich erklärt

Grundfreibetrag und Grundrente werden im Alltag häufig verwechselt – dabei haben beide Begriffe inhaltlich nichts miteinander zu tun. Zeit für eine klare Abgrenzung.

Der Grundfreibetrag ist ein steuerlicher Begriff: Er bezeichnet den Teil des Einkommens, der grundsätzlich steuerfrei bleibt, weil er als Existenzminimum gilt. Erst Einkommen oberhalb dieses Betrags wird überhaupt der Einkommensteuer unterworfen. Bei Ehepaaren, die sich zusammen veranlagen lassen, verdoppelt sich der Grundfreibetrag durch das Splittingverfahren, das im vorherigen Artikel beschrieben wurde. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst und betrifft grundsätzlich jede Einkommensart, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegt – also auch Betriebsrenten-Auszahlungen oder die gesetzliche Rente, sofern sie steuerpflichtig sind.

Die Grundrente ist dagegen ein rentenrechtlicher Begriff und hat mit dem Steuersystem zunächst nichts zu tun. Sie ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen, die lange Zeit gearbeitet, aber dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Ziel ist es, die Rente in diesen Fällen über das Niveau der Grundsicherung anzuheben. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf die Grundrente besteht, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen – insbesondere eine ausreichende Anzahl an Grundrentenzeiten – erfüllt sind.

In der Praxis begegnen sich beide Begriffe vor allem dann, wenn man die eigene Steuerlast im Ruhestand plant: Der Grundfreibetrag entscheidet, wie viel Renteneinkommen und bAV-Auszahlung steuerfrei bleiben, während die Grundrente eine mögliche zusätzliche Einkommensquelle innerhalb der gesetzlichen Rente darstellt, die genauso wie die reguläre Rente steuerlich behandelt wird.

Fazit

Wer beide Begriffe klar auseinanderhält, versteht schneller, welche Stellschraube für die eigene Situation überhaupt relevant ist: Der Grundfreibetrag betrifft die Steuerplanung, die Grundrente die Höhe der gesetzlichen Rente selbst.

Für unsere eigene Planung als Ehepaar ist vor allem der Grundfreibetrag entscheidend, weil wir damit durchrechnen, wie viel unserer künftigen Renten- und bAV-Einkünfte steuerfrei bleiben. Die Grundrente spielt für uns dagegen keine Rolle, da sie an andere Voraussetzungen geknüpft ist – trotzdem lohnt es sich aus meiner Sicht, beide Begriffe einmal sauber getrennt zu haben, um nicht versehentlich das eine mit dem anderen zu verwechseln.

Vertiefende Literatur

Früher in den Ruhestand: Clevere Vorsorge- und Vermögensplanung für eine aktive und sorgenfreie Rente, https://link.amazon/B07S9tC8m*

Affiliate-Links: Mit „*“ markierte Links sind Amazon-Partnerlinks. Bei einem Kauf darüber erhalte ich eine Provision, ohne Mehrkosten für Dich. Mehr dazu in meiner Datenschutzerklärung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen